Hinweis zur Batterie Entsorgung

Hinweise zur Rückgabe von Batterien gemäß §12 BatterieVO
Gemäß der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren sind wir als Händler verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren. Zudem erhalten Sie die nach der Batterieverordnung vorgeschriebenen Hinweise mit der Wahrensendung.

Bei einigen unserer Geräte gehören Batterien zum Lieferumfang. Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind dazu verpflichtet, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien unentgeltlich zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Sie können diese also nach Gebrauch unentgeltlich in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Falls Sie Batterien und Akkus bei uns zurückgeben möchten, können Sie diese portofrei an uns zurücksenden. Um uns unnötige Kosten zu ersparen, bitten wir Sie darum, die Sendung ausreichend zu frankieren. Sie erhalten von uns dann die Portokosten zurück.

Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne versehen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, ist das jeweilige chemische Symbol (Hg (Quecksilber), Cd (Cadmium) oder Pb (Blei) unter dem Symbol der Mülltonne aufgeführt.
Batterie Entsorgung Tonne